Coronavirus: Allgemeinverfügung für den Kreis Offenbach
Der Kreis Offenbach hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Samstag kommt es im gesamten Gebiet des Kreises Offenbach zu Einschränkungen.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach sieht vor:
1. Bei privaten Zusammenkünften und Feierlichkeiten ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen gelten die strengen Regeln des Landes Hessen für Veranstaltungen, beispielsweise Erstellung von Hygienekonzepten und Teilnehmerliste. Im Kreis Offenbach ist die maximale Gästezahl auf 50 Personen in geschlossenen Räumen (private wie angemietete) und 100 unter freiem Himmel beschränkt.
2. Bei allen sonstigen Zusammenkünften und Veranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer auf dem eigenen Sitzplatz.
3. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport gilt eine Obergrenze von 50 Zuschauenden in geschlossenen Räumen sowie 100 unter freiem Himmel. Es herrscht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen, außer auf dem eigenen Sitzplatz.
4. Gäste in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben müssen beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, beispielsweise Toiletten oder Wellnessbereich, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
5. Darüber hinaus empfiehlt der Kreis dringend, die sozialen Kontakte auch im privaten Bereich auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 10. Oktober 2020 um 00:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Montag, 26. Oktober 2020. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich. Auch behält sich der Kreis Offenbach strengere Maßnahmen – beispielsweise weitergehende Kontaktbeschränkungen – vor, sollte bei einer Inzidenz ab 50 die nächste Eskalationsstufe erreicht werden.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie unter: https://www.rodgau.de/Leben/Soziales/Medizinische-Versorgung/Informationen-zum-Coronavirus/Rechtliche-Grundlagen/