Corona-Regelungen ab 28. Dezember
Einheitliche Maskenpflicht
- Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
- Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie.
Treffen
- Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen treffen.
- Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte Person dabei, gilt: Nur der eigene Haushalt plus max. 2 Personen eines weiteren Haushalts.
- Diese Regeln werden auch auch für Treffen im privaten Raum empfohlen. Außerdem sollte man sich davor testen lassen.
- An Silvester gilt: Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden
Arbeitsplätze
- Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
- Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.
- Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.
- Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden – es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Schule
- Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.
- Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz.
- Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests.
- Testangebot auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler (mind. 1 x pro Woche).
Kita
- Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (konstante Gruppen).
Sport
- Drinnen: 2G-Pflicht
- Im Freien: Keine Einschränkungen
Kulturstätten (Museen, Gedenkstätten, etc.)
- Drinnen: 2G-Pflicht
- Im Freien: Keine Einschränkungen
Veranstaltungen (Theater, Kino, etc.) über 10 Personen
- Drinnen:
- Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 101 Personen: 2G plus sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
- Draußen:
- Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
- Ausnahme: Kein 3G /2G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.
- Örtliche Sonderregeln bleiben möglich.
- Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.
- Gottesdienste: 3G dringend empfohlen.
- An Silvester gilt: Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden.
Körpernahe Dienstleistungen
- 2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen.
- FFP2 Maskenpflicht
Einzelhandel
- 2G außerhalb der Grundversorgung (Grundversorgung: Supermärkte, Apotheken, Drogerien usw.), Maskenpflicht
Gastronomie
- Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
- Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept
Clubs / Discotheken
- Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich
Hotels und Übernachtungen
- 2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit täglichen Tests.
- 2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder pp.)
ÖPNV
- Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
- 3G-Pflicht
- Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen
- Überwiegend Präsenz-Semester
- 3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz
Prostitutionsstätten
- 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung
Regelungen für Genesene und Geimpfte
- Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
- Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet