Corona-Regeln ab 8.3.
Die Hessische Landesregierung hat am Donnerstag über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurde Folgendes ab dem 8. März vereinbart:
Teststrategie:
- Alle Bürger*innen haben ab Montag einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche – auch wenn man keine Symptome hat.
Kontakte und Quarantäne:
- Treffen mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von 5 Personen
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen bei Treffen nicht mit
- Nach positivem Selbsttest: Quarantäne und zusätzlicher PCR-Test
- Einreise aus Virusvarianten-Gebieten: 14-tägige Quarantäne, Verkürzung durch negativen Corona-Test nicht möglich
Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen:
- Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen
- Geschäfte dürfen “Click & Meet” anbieten (Termin, eine Person je 40 qm Verkaufsfläche, Datenerfassung)
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen mit Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung öffnen
- Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, muss ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden
Sport und Freizeit
- Möglich mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen
- Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport im Freien in Gruppen machen. Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden.
- Training in Fitnessstudios mit Einzelterminen (eine Person je 40 qm Trainingsfläche und Datenerfassung)
- Öffnung von Museen, Schlössern, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanischen Gärten mit Terminvereinbarung und Kontaktdatennachverfolgung
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.