Corona-Regeln ab 29.3.
Das hessische Corona-Kabinett hat sich darauf verständigt, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt umzusetzen:
Die bestehenden Verordnungen werden bis zum 18. April verlängert. Darüber hinaus wurde Folgendes ab dem 29. März vereinbart:
Kontaktregeln und Sport:
- Es dürfen weiterhin 2 Hausstände bis max. 5 Personen über 14 Jahre zusammenkommen
- Individualsport ist entsprechend den Kontaktregeln erlaubt (bspw. auch Fitnessstudios unter strengen Abstands- und Hygieneregeln)
- Sport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel (in Gruppen) bleibt möglich
Einzelhandel:
- “Click & Meet” wird auf “Click & Collect” zurückgeführt
Es bleibt geöffnet:
- Schulen + Kindergärten
- Zoos, botanische Gärten, Museen (unter freiem Himmel)
- Buchläden + Gartenmärkte
- Körpernahe Dienstleistungen
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.