Corona-Regeln ab 23.01.
Das hessische Kabinett hat im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte getagt und die Maßnahmen für Hessen bis zum 14. Februar beschlossen. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
Alle bis zum 31. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Ab dem 23. Januar treten für das Land Hessen folgende weitere Regelungen in Kraft:
Erweiterung der Maskenpflicht:
- In Bus und Bahn sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP- oder FFP2-Masken)
- In Gottesdiensten müssen medizinische Masken auch bei 1,5 Meter Mindestabstand am Platz getragen werden
- Hessen stellt 1 Million medizinische Masken für die Tafeln, um diese an Bedürftige zu verteilen
Sperrung von stark besuchten Ausflugsorten:
- 15-km-Radiusregelung entfällt
- Ab einer Inzidenz von 200 sind lokal publikumsträchtige Ausflugsziele & Parkplätze zu sperren
Home Office:
- Das Land Hessen unterstützt den Beschluss der Bund-Länder-Schalte ausdrücklich
Einreise aus Corona-Virusvariantengebieten:
- Nach Einreise (aus Großbritannien, Südafrika) unmittelbar in Quarantäne begeben
- Keine Ausnahme für geimpfte Personen
- Ausnahme: Grenzüberschreitende Beförderung von Waren oder Personen bzw. Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens (bei weniger als 72h Aufenthalt)