Corona-Regeln ab 19.08.2021
Gestern ist das Corona-Kabinett des Landes Hessen zusammengekommen und hat das weitere Vorgehen festgelegt. Dieses umfasst ein Präventions- und Eskalationskonzept, das greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz steigt. Diese lag im Kreis Offenbach gestern, am 17.08.2021, bei 57,3. Die daraus folgenden Beschlüsse finden Sie hier im Überblick:
7-Tage-Inzidenz ab 50:
- Generelle Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Gedrängesituationen
- Veranstaltungen im Freien: Genehmigungsfrei mit bis zu 500 Personen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Veranstaltungen in Innenträumen mit bis zu 250 Personen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Größere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig.
- Es gilt die 3G-Regel: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Dies gilt u.a. für:
- Innengastronomie und größere Veranstaltungen
- Innenräume: Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Sport in Innenräumen, bspw. Fitnessstudios, Hallenbäder, etc.
- Körpernahe Dienstleistungen, bspw. Friseur
- Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe
Schule:
- Präsenzunterricht für alle Klassen
- Negativnachweis: 2x pro Woche. In den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien: 3x pro Woche.
- Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. In den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien: Unterricht mit Maske.
- Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule
- Neues Testheft für Schüler*innen zur Dokumentation, keine weiteren Testnachweise für Freizeitaktivitäten notwendig.
Discotheken & Clubs:
- Jetzt auch Drinnen mit Auflagen geöffnet
- Nur für Personen, die geimpft oder genesen sind, bzw. einen PCR-Test vorweisen können (3G). Ein Schnelltest reicht nicht aus.
- Tanzen ist erlaubt
- Maskenpflicht in Innenräumen
- Eine maximale Gästezahl gibt es zukünftig weder drinnen noch draußen; für jeden Gast müssen aber 5 qm zur Verfügung stehen.
Sport-Großveranstaltungen:
- In Hessen gelten die Regelungen des MPK-Beschlusses für Sport-Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauer*innen
- Die zulässige Auslastung (des Stadions) beträgt maximal 50 Prozent, höchstens jedoch 25.000 Zuschauer*innen, einschließlich geimpfter und genesener Personen
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/coronavirus-schutzverordnung-verlaengert-und-angepasst