Bundesweite Notbremse ab 24.04.
Seit dem 24.04.2021 gilt im Kreis Offenbach die Bundesweite Notbremse, da die 7-Tage-Inzidenz zurzeit bei über 100 liegt. Daraus ergeben sich folgende Regelungen:
Kontakte:
- ein Haushalt plus eine Person, Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit
Ausgangsbeschränkung:
- 22 bis 5 Uhr
- Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt
Arbeitsplätze:
- Pflicht zum Home Office, wo möglich: mindestens zwei Testangebote müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemacht werden
Geschäfte & Dienstleistungen:
- Geschäfte des erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte, Drogerie, etc.) sind mit Kundenbegrenzung geöffnet; Zutritt nur mit Maske
- in allen anderen Geschäften
- bis Inzidenz 150: Click & Meet mit Test und Maske, bei vollständig geimpften Personen entfällt der Test
- bei Inzidenz über 150: nur Click & Collect
- nur medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege (mit FFP2-Maske, Friseur und Fußpflege zusätzlich mit Test, bei vollständig geimpften Personen entfällt der Test)
Sport:
- im Freien: mit max. 2 Personen oder dem eigenen Haushalt
- kontaktloser Gruppensport: für 5 Kinder bis 14 Jahre
Freizeit- & Kultureinrichtungen:
- bleiben geschlossen
- Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten (Besuch nur mit Test)
Gastronomie:
- nur Abholung bis 22 Uhr oder Lieferdienst
ÖPNV:
- An Haltestellen sowie in Bussen und Bahnen muss eine FFP2-Maske getragen werden, OP-Masken sind nicht mehr ausreichend
Schule:
- 2 Tests pro Woche bei Wechselunterricht
- Inzidenz bis 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Wechselunterricht in allen Klassen
- Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Abschlussklassen und Förderschulen: Wechselunterricht; alle anderen Klassen: Distanzunterricht mit Notbetreuung (Klasse 1-6)
- Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Abschlussprüfungen sind ausschließlich mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich
Kitas:
- Inzidenz bis 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Bitte Kinder möglichst zu Hause betreuen
- Inzidenz ab 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Notbetreuung
- Eltern, die Betreuung dringend benötigen, insbesondere, weil sie berufstätig sind, und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen
- Tests von Kita-Kindern: Wenn die Kita-Träger sich entschließen, Kinder regelmäßig zu testen, übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für die Schnelltests