Mitteilung der Zählerstände bis zum 31. Dezember

Die Stadtwerke Rodgau erinnern die Bürgerinnen und Bürger, die Zählerstände der Hauptwasserzähler bis zum 31. Dezember zu übermitteln. Zählerstände, die nach Jahresende eingehen, finden für die Jahresverbrauchsabrechnung keine Berücksichtigung und werden in diesem Fall maschinell geschätzt. Mitte Dezember wurden in den Stadtteilen Weiskirchen, Hainhausen, Jügesheim und Dudenhofen die mit einem QR-Code versehenen Ablesekarten an alle Eigentumsparteien verschickt, welche bisher ihren Zählerstand nicht mitgeteilt haben und noch keinen Funkwasserzähler haben. Die Fernablesung der Funkwasserzähler erfolgt zum Stichtag 31. Dezember. Zählerstände von privaten Garten- oder Abwasserzählern werden jedoch nicht fernabgelesen und sind den Stadtwerken mitzuteilen. Zählerstände können mittels des QR-Codes, via E-Mail an kundenservice@stadtwerke-rodgau.de, telefonisch unter 06106 8296-0 oder portofrei mittels der Ablesekarte per Post mitgeteilt werden.