Kontrolle der Grabdenkmäler auf den Rodgauer Friedhöfen
Die Stadtwerke informieren darüber, dass am 8. Juli 2020 die Standsicherheitsprüfungen auf allen Rodgauer Friedhöfen durchgeführt werden. Die entsprechenden Uhrzeiten werden in den Schaukästen, die sich auf den Friedhöfen befinden, hinterlegt.
Die Stadtwerke Rodgau sind gemäß der Friedhofsordnung (§ 26 Fundamentierung und Befestigung) sowie der einschlägigen Bestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, sämtliche Grabmale auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Die Standsicherheit oder der Gesamtzustand von Grabmalen kann vor allem durch Witterungseinflüsse oder die Beschaffenheit des Materials wie verrostete Dübel beeinträchtigt werden. Dadurch ergeben sich Unfallgefahren, für deren Folgen die Nutzungsberechtigten haften. Besonderes Augenmerk richtet die Sicherheitsprüfung auf ältere Grabanlagen. Durch die ständigen Witterungseinflüsse ist hier in erhöhtem Maße zu befürchten, dass Mängel nicht nur äußerlich, sondern erst bei genauerer Untersuchung feststellbar sind.
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet, an dem Grabmal eine Plakette mit einem entsprechenden Hinweis sichtbar anzubringen. Sind Dübel soweit verrostet, dass überhaupt kein Halt mehr besteht, ist die Friedhofsverwaltung zur Vermeidung von Unfällen angewiesen, das Grabmal sofort zu sichern oder umzulegen.
Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabmale ihrer Angehörigen, die durch eine entsprechende Plakette gekennzeichnet wurden, umgehend fachgerecht instand setzen zu lassen. Diese Standsicherheitsmaßnahmen sind im Interesse aller Friedhofsbesucher erforderlich und werden einmal im Jahr durchgeführt.