Corona-Regelungen für Trauerfeiern
Da das Bundesinfektionsschutzgesetz ab dem 02.04.2022 nur noch Basisschutzmaßnahmen ermöglicht, hat die Hessische Landesregierung notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Diese appellieren in erster Linie an die Selbstverantwortung jedes Einzelnen.
Dementsprechend passen die Stadtwerke Rodgau nun die Corona-Regeln für die Trauerfeiern wie folgt an:
- Die begrenzte Bestuhlung der Trauerhallen bleibt bestehen
- Die Anzahl der zulässigen Personen in der Trauerhalle bleibt eingeschränkt
- Die 3-G-Regel entfällt, es dürfen wieder alle Bürgerinnen und Bürger ohne Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines aktuellen Tests an den Trauerfeiern teilnehmen
- Das Tragen einer Maske wird empfohlen
Mit entsprechenden neuen Hinweisschildern an den Eingängen zu den Trauerhallen bitten wir die Besucherinnen und Besucher, weiterhin eine Maske zu tragen (auch OP-Masken sind erlaubt), um ältere Menschen und jene mit Vorerkrankungen zu schützen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.