Hopper
Betriebszeiten des Hoppers in Rodgau:
Montag bis Donnerstag: 18:00 – 02:00 Uhr
Freitag von 18:00 bis Sonntag 05:00 Uhr (durchgängig)
Sonntag und an Feiertagen von 05:00 – 02:00 Uhr
Mehr Infos finden Sie auf:
www.kvgof-hopper.de/gebiete-und-zeiten
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Auch in Rodgau bringt die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) zusammen mit der Stadt das On-Demand-Shuttle Hopper ab 3. Juli auf die Straße. Neben dem von der Stadt organisierten Stadtbus sorgt der moderne und per App buchbare Kleinbus für die Mobilität innerhalb der Stadt.
Ruf per Telefon
Auch eine Buchung per Telefon ist unter der Rufnummer 06074 / 69669066 möglich. Dafür müssen sich die Kunden zunächst einmalig in einer der zwei für Rodgau vorgesehenen Anmeldestellen: Bürgerservice, Hintergasse 15 oder beim Kundenservice der Stadtwerke, Philipp-Reis-Str. 7 registrieren lassen. Danach kann der Hopper bequem über einen Anruf bei der Leitzentrale bestellt werden.
Elektrische Fahrzeuge – Barrierefreiheit
Die Kreisverkehrsgesellschaft setzt beim Hopper in Rodgau ausschließlich auf elektrisch betriebene eVitos von Mercedes Benz. Die Fahrzeuge bieten jeweils Platz für bis zu sieben Personen. Für Rodgau sind bis zu sechs Fahrzeuge vorgesehen, darunter ein barrierefreie Fahrzeug für die Rollstuhlmitnahme.
Servicezeiten und Tarif
Der Hopper ist in ganz Rodgau täglich von Montag bis Donnerstag von 18.00 Uhr bis 02.00 Uhr buchbar. Freitags von 18:00 Uhr bis Sonntag 5.00 Uhr durchgängig und an Sonn- und Feiertagen fährt der Hopper von 05.00 Uhr bis 02.00 Uhr.
Zusätzlich sind von Montag bis Freitag von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Teilgebiete Rollwald und das Gewerbegebiet Nieder-Roden an die Stadt Rödermark angebunden.
Der Hopper-Tarif ist in die Kategorien Basis und Komfort unterteilt. Der Komforttarif findet dann Anwendung, wenn alternative und vergleichbar gute Fahrtangebote mit Bus und Bahn gegeben sind, ansonsten fährt man im günstigeren Basistarif.
Die Preise für die beiden Tarife setzen sich aus einem Grundpreis ab 2,00 Euro, einem Zuschlag für die bedarfsgerechte Bedienung von 1,50 Euro und einer Entfernungspauschale zusammen. Für Inhaber eines RMV- oder auch Deutschland-Tickets entfällt der Grundpreis und man zahlt bei Fahrten unter 3 Kilometern nur den Zuschlag für die bedarfsgerechte Bedienung.
Weitere Informationen zum Hopper finden Sie unter www.kvgof-hopper.de.