Datenschutzerklärung Funkwasserzähler
Datenschutzerklärung zur Datenerhebung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Einsatz von Funkwasserzählern
I. Allgemeines
Wir von der Stadt und den Stadtwerken Rodgau als Ihr örtliches Wasserversorgungsunternehmen und Abwasserbeseitigungspflichtiger verarbeiten unter anderem auch personenbezogenen Daten von Ihnen. Wir achten sorgfältig darauf, dass der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten stets im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen geschieht.
Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 2 DSGVO bzw. § 1 HDSIG) anlässlichdes Einbaus und des Betriebs von Funkwasserzählern.
Personenbezogenen sind Daten nur dann, wenn sie sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Von einem Personenbezug bei Messwerten von Wasserzählern, insbesondere Funkwasserzählern ist nach der DSGVO nur dann auszugehen, wenn sie dem jeweiligen Verbraucherzugeordnet werden können.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei der Versorgung von zwei Wohneinheiten auf einem angeschlossenen Grundstück mit einem gemeinsamen Wasserzähler durch Ausschluss der Verbrauchswerte der einen Wohneinheit auf die Verbrauchswerte der anderen Wohneinheit geschlossen werden kann.
Diese Regelungen sind, mangels Anwendungsbereichs des Datenschutzrechts hingegen nicht relevant, wenn mehr als 3 Wohneinheiten über einen gemeinsamen Wasserzähler abgerechnet werden oder wenn es sich um ein gewerblich genutztes Grundstück handelt, da in diesen Fällen kein Personenbezug besteht.
II. Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Verantwortlicher für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO:
Stadt Rodgau,
vertreten durch Magistrat der Stadt Rodgau,
wiederum vertreten durch Herrn Bürgermeister Max Breitenbach
Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Telefon: 06106 693-1000
III. Datenschutzbeauftragte/r
Der Verantwortliche hat eine/n Datenschutzbeauftragte/n benannt, , die/den Sie für Auskünfte und weitergehende Fragen gerne unter
SDS Schüllermann Dataservice GmbH
Robert-Bosch-Str. 5
63303 Dreieich
E-Mail-Adresse: datenschutz@stadtwerke-rodgau.de (regulär – da die E-Mail aufgrund des Cyberangriffes nicht erreichbar ist, bitte aktuell an presse-rodgau@t-online.de senden)
kontaktieren können.
IV. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
1. Zwecke
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Versorgung mit Wasser, insbesondere der Abrechnung des Wasserverbrauchs, sowie zum Zweck der Beseitigung Ihres Abwassers, insbesondere der Abrechnung der diesbezüglichen Gebühren. Hierzu erheben wir die Zählerstände und weitere personenbezogene Daten. Durch den Einsatz von Funkwasserzählen werden diese Arbeitsabläufe noch effizienter gestaltet.
Die Verknüpfung der gespeicherten Daten des Wasserzählers mit den Kundendaten erfolgt ausschließlich über die Zählernummer. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich in unserer Abrechnungssoftware. Adressdaten werden nie im Funkwasserzähler gespeichert.
a) Ermittlung abrechnungsrelevanter Zählerstände
Im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 WHG) sind Messwerte (Leckagen und Durchflussdaten etc.) und Zählerstände zu erheben und zu verarbeiten. Rechtsgrundlage der Zählerstandserhebung und –verarbeitung im Rahmen der Abwasserbeseitigung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e DSGVO, § 3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §§ 18, 20, 24 AVBWasserV und § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. den jeweils geltenden landesrechtlichen und kommunalen Vorschriften.
Das Wasserversorgungsunternehmen hat somit das Leistungsbestimmungsrecht für Art, Zahl, Größe und Anbringungsort der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 2 AVBWasserV).
Die Ablesezeitpunkte richten sich nach den Abrechnungsintervallen (Stichtagsabrechnung zum 31.12. oder Schlussrechnung nach Eigentumswechsel).
b) Datenverarbeitung zur Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen
Als Träger der öffentlichen Wasserversorgung sind wir verpflichtet auf einen sorgsamen Umgang mit Wasser hinzuwirken, insbesondere die Wasserverluste gering zu halten.
Der Träger der öffentlichen Wasserversorgung kann die Erhebung der Daten anlassbezogen oder anlasslos im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzprüfung und Wassernetzüberwachung durchführen. Anhand dieser Daten können die Wasserversorger Abweichungen von der normalen Wasserverteilung feststellen, die auf Leckagen und/oder Rohrbrüche schließen lassen. Weiter können sie mithilfe der von Funkwasserzählern erhobenen Daten diese schnellstmöglich lokalisieren und beheben.
Die datenschutzrechtliche Grundlage für die Erhebung von Daten zur Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e DSGVO, § 3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. § 50 Abs. 3 WHG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 HWG; § 10 Abs. 3 AVBWasserV.
c) Datenverarbeitung zur Feststellung von Störungen und Manipulation an den Messeinrichtungen (Rückfluss-Alarme)
Die Feststellung von Störungen und Manipulationen einer Messeinrichtung sind abrechnungsrelevante Daten, sodass die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e DSGVO, § 3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §§ 18, 20, 24 AVBWasserV darstellt.
Die Erhebung und Verarbeitung der Rückfluss-Alarme kann anlassbezogen (z.B. Feststehen/Verdacht einer Verkeimung oder Manipulation), sowie anlasslos im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzprüfung und gleichzeitig mit der Erhebung der für die Abrechnung erforderlichen Wasserzählerstände erfolgen.
d) Datenverarbeitung Alarm „Trockener Zähler“
Die Wasserversorger sind verpflichtet, am Ende der Anschlussleitung Wasser im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen (§ 5 Abs. 1 S. 1 AVBWasserV).
Daher kann es notwendig sein, Daten zu dem Alarm „Trockener Zähler“ zu erheben und zu verarbeiten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e DSGVO, § 3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §§ 18, 20, 24 AVBWasserV.
Die Erhebung und Verarbeitung ist gleichzeitig mit der Erhebung der für die Abrechnung erforderlichen Wasserzählerstände, im Rahmen der Leckagesuche und anlassbezogen zur Erfüllung der Verpflichtung aus § 5 Abs. 1 S. 1 AVBWasserV zulässig.
2. Sonstige Daten
Die richtige Dimensionierung der Wasserzähler ist für die Richtigkeit der erhobenen Messwerte maßgeblich. Daher werden Daten zur Durchflussmenge wie Höchstdurchfluss und Mindestdurchfluss inkl. Jahr/im Monat/am Tag inkl. Datum erfasst. Aber auch Alarme für Über-/Unter-Dimensionierung des Zählers. Nur ein nachweisbar funktionstüchtiger Funkwasserzähler kann die Richtigkeit der erhobenen Daten im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO und damit die Gebührengerechtigkeit garantieren.
Rechtliche Grundlage ist hierfür Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e DSGVO, § 3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §§ 18, 20, 24 AVBWasserV.
V. Kategorien der verarbeitenden personenbezogenen Daten
Es werden nur Daten gespeichert und verarbeitet, die zur Erfüllung der unter Punkt IV aufgeführten Zwecke der Wasserversorgung erforderlich sind.
Beim Ein- und Ausbau der Funkwasserzähler sind Fotoaufnahmen des Zählerstandes erforderlich.
In unseren Funkwasserzählern werden folgende Daten erfasst:
- Zählernummer
- Zählertyp
- Gesamtvolumen
- Volumen im Vorkauf
- Volumen im Rücklauf
- Maximaler Durchflusswert und Datum
- Minimaler Durchflusswert und Datum
- Betriebszeit ohne Fehler
- Betriebszeit
- Fehlercode und Alarme
- Temperaturanzeige
- Zählerstand und Datum
VI. Speicherdauer
Informationen zu Ihrer Messeinrichtung speichern wir, solange diese für das Abrechnungsverfahren und für die Festsetzung und Erhebung der Benutzungsgebühren benötigt werden. Diese Daten dürfen ausschließlich für diesen Zwecke verwendet werden und werden gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Die in den Funkwasserzählern gespeicherten Daten werden rollierend überschrieben, sobald die Speichergrenze erreicht ist (dies ist i.d.R. für Fehler, Alarme und Messwerte).
Darüber hinaus speichern wir nur Daten, wenn Sie der Speicherung zugestimmt haben z.B. im Rahmen einer Leckageprüfung an Ihrer Hausinstallation. In diesem Fall werden detaillierte Zählerdaten ausgelesen, die nach Zweckerfüllung wieder gelöscht werden.
VII. Empfänger, Auftragsverarbeiter, externe Empfänger und Drittländer
Ihre Daten werden jederzeit vertraulich behandelt und im Rahmen ihrer Übertragung/Übermittlung nur verschlüsselt verarbeitet, sodass diese vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Innerhalb unserer Institution erhalten nur die Mitarbeiter der Stadtwerke Rodgau Zugriff auf personenbezogenen Daten, welche sie zur Erbringung der Leistungen (z.B. Auslesen der Funkzähler und die Übermittlung dieser Daten zu Abrechnungszwecken an die jeweilige Stelle/Gemeinde/Kommune) und zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Sofern und soweit in dieser Datenschutzerklärung nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
VIII. Ihre Rechte
Neben ihrem Recht auf Widerruf einer Einwilligung haben sie zudem folgende weitere Rechte, welche bei Vorliegen der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden können:
- Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung in der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
- Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO
Hierunter fällt insbesondere der Widerspruch gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Einsatz eines Funkwasserzählers. Dieses Widerspruchsrecht gilt jedoch nicht bedingungslos. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchsrechts bitten wir um Darlegung der Gründe, die der Verarbeitung entgegenstehen (gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Widerspruchsberechtige betroffene Personen können im Sinne des Art. 21 DSGVO nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit leben, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer/Vertragspartner der verantwortlichen Stelle ist.
Sollten Sie von den zuvor genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sofern Sie der Ansicht sind, dass ihre Datenschutzrechte verletzt werden, haben Sie das Recht, sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
IX. Weiteres
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz haben (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten), nehmen Sie bitte unter dem Stichwort „Datenschutz“ Kontakt datenschutzbeauftragter@rodgau.de mit uns auf (regulär – da die E-Mail aufgrund des Cyberangriffes nicht erreichbar ist, bitte aktuell an presse-rodgau@t-online.de senden).